Die Gemeinschaftsunterkünfte dienen der vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern in den Landkreisen. Aus den Landeserstaufnahmestellen werden Asylbewerber und Asylfolgeantragsteller nach einem an den Einwohnerzahlen orientierten Schlüssel (§ 1 DVO FlüAG) auf die Landkreise
verteilt und kommen dort in Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungen unter (§ 8 FlüAG). Diese Unterkünfte errichtet, verwaltet und betreibt der Landkreis, in Konstanz das Landratsamt Konstanz.
In Konstanz existieren derzeit drei Gemeinschaftsunterkünfte:
In der Steinstraße und in der Luisenstraße und im ehem. Transco-Gebäude. Ergänzend gibt es in Konstanz derzeit Notunterkünfte mit nur vorübergehender Belegung: in der Turnhalle Wessenberg-Schule, in der Tennishalle Dettingen und der Leichtbauhalle auf dem Schwaketenbad-Parkplatz.
Weiterhin sind beschlossen und/oder in Bau befindlich die Gemeinschaftunterkünfte P+R Byk-Gulden-Straße / Campus, Parkplatz Schwaketenbad. Auf Stand-by-Status sind derzeit die Tennishalle Horn, die Stromeyersdorfstraße und die Line-Eid-Straße.
Die Bewohner bleiben in den Gemeinschaftsunterkunft, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde – maximal aber für einen Zeitraum von 24 Monaten.