Unterstützt durch die Stadtverwaltung suchte das Landratsamt nach geeigneten Flächen für Gemeinschaftsunterkünfte. Errichtet, verwaltet und betrieben werden die Gemeinschaftsunterkünfte durch das Landratsamt. Auch für die Versorgung der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften ist das Landratsamt zuständig.
Ist es den Asylbewerbern nach ihrem Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft nicht möglich, eigenständig eine Wohnung zu finden oder zu Verwandten zu ziehen, sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, ein Unterkommen in einer Anschlussunterbringung zu ermöglichen. In Konstanz ist die WOBAK hierbei aktiver Partner.